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Zitierungen von § 16 PostLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 PostLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostV)
V. v. 30.11.2004 BGBl. I S. 3185; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 1 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 7 LAP-PostV Allgemeine Regelungen für den Ausbildungs-, Praxis- und Verwendungsaufstieg (vom 14.02.2009)
... 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, sowie nach § 16 Abs. 2 der Postlaufbahnverordnung durchgeführt, wenn hierfür eine betriebliche ...
§ 11 LAP-PostV Bewährungszeit (vom 14.02.2009)
... Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, und § 16 Abs. 2 Satz 4 der Postlaufbahnverordnung nicht mehr ...
§ 20 LAP-PostV Zulassungsvoraussetzungen
... der Deutschen Post AG kann Beamtinnen und Beamte nach § 1 nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 der Postlaufbahnverordnung zum Aufstieg für besondere Verwendungen in die ...

Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostbankV)
V. v. 25.08.2005 BGBl. I S. 2602; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 2 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 7 LAP-PostbankV Allgemeine Regelungen für den Ausbildungs-, Praxis- und Verwendungsaufstieg (vom 14.02.2009)
... 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, sowie nach § 16 Abs. 2 der Postlaufbahnverordnung durchgeführt, wenn hierfür eine betriebliche ...
§ 11 LAP-PostbankV Bewährungszeit (vom 14.02.2009)
... Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, und § 16 Abs. 2 Satz 4 der Postlaufbahnverordnung nicht mehr ...
§ 20 LAP-PostbankV Zulassungsvoraussetzungen
... der Deutschen Postbank AG kann Beamtinnen und Beamte nach § 1 nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 der Postlaufbahnverordnung zum Aufstieg für besondere Verwendungen in die ...

Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-TelekomV)
V. v. 21.06.2004 BGBl. I S. 1287; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 3 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 15 LAP-TelekomV Zulassungsvoraussetzungen
... § 1, die einer Laufbahn des einfachen Dienstes angehören, nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 der Postlaufbahnverordnung zum Aufstieg für besondere Verwendungen in eine Laufbahn ...
§ 17 LAP-TelekomV Einführung
... Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 der Postlaufbahnverordnung in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt.  ...
§ 18 LAP-TelekomV Feststellungsverfahren
... § 10 Abs. 1 und 2 entsprechend. (2) Kann die Laufbahnbefähigung nach § 16 Abs. 2 der Postlaufbahnverordnung nicht zuerkannt werden, legt der Ausschuss fest, nach welcher ...
§ 28 LAP-TelekomV Zulassungsvoraussetzungen
... § 1, die einer Laufbahn des mittleren Dienstes angehören, nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 der Postlaufbahnverordnung zum Aufstieg für besondere Verwendungen in eine Laufbahn ...
§ 30 LAP-TelekomV Einführung
... Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 der Postlaufbahnverordnung in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt.  ...
§ 45 LAP-TelekomV Zulassungsvoraussetzungen
... § 1, die einer Laufbahn des gehobenen Dienstes angehören, nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 der Postlaufbahnverordnung zum Aufstieg für besondere Verwendungen in eine Laufbahn ...
§ 47 LAP-TelekomV Einführung
... Die zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 der Postlaufbahnverordnung in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingeführt.  ...