Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 7 Anlage 2 zur Luftverkehrs-Ordnung - Signale und Zeichen vom 28.01.2010

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der 2. AnlLuftVO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.01.2010 geltenden Fassung
§ 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 28.01.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.01.2010 BGBl. I S. 11
 
(Textabschnitt unverändert)

§ 7 Zeichen des Einwinkers


(1) Auf einem Flugplatz werden Luftfahrzeugführern Zeichen durch den Einwinker mittels Signalkellen, Leuchtstablampen, Taschenlampen oder nur mit den Armen und Händen gegeben.

(2) Gibt der Einwinker Zeichen, so steht er mit Blickrichtung zum Luftfahrzeug

a) bei Starrflüglern vor der linken Tragflächenspitze im Blickfeld des Luftfahrzeugführers,

b) bei Drehflüglern so, daß er für den Luftfahrzeugführer am besten zu sehen ist.

(3) Triebwerke von Luftfahrzeugen werden mit fortlaufenden Nummern angegeben. Das äußere Backbordtriebwerk hat die Nummer 1.

(Text alte Fassung)

(4) Es werden folgende Zeichen gegeben, wobei die Zeichen Nummer 16 bis 20 für Drehflügler bestimmt sind:

1. Auf Zeichen des Einwinkers achten!


Der rechte Arm ist senkrecht nach oben ausgestreckt und
wird wiederholt nach links und rechts bewegt.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 601)

2. Hier Stillstand!

Beide
Arme werden senkrecht nach oben ausgestreckt, die Handflächen zeigen nach innen.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 601)

3. Auf
Zeichen des nächsten Einwinkers achten!

Der rechte
oder linke Arm zeigt abwärts; der andere Arm wird quer vor dem Körper ausgestreckt und zeigt in Richtung auf den nächsten Einwinker.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 602)

4. Geradeaus rollen!

Die leicht seitlich ausgestreckten
Arme mit nach rückwärts gerichteten Handflächen winken aus Schulterhöhe wiederholt vorwärts-rückwärts.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 602)

5. a)
Nach links drehen!

Der rechte
Arm zeigt abwärts, der linke Arm winkt wiederholt aufwärts-rückwärts; die Schnelligkeit der Bewegung zeigt die erforderliche Drehgeschwindigkeit an.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 602)

b)
Nach rechts drehen!

Der linke
Arm zeigt abwärts, der rechte Arm winkt wiederholt aufwärts-rückwärts; die Schnelligkeit der Bewegung zeigt die erforderliche Drehgeschwindigkeit an.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 602)

6.
Halt!

Beide Arme werden wiederholt über dem Kopf gekreuzt; die Schnelligkeit der Armbewegung entspricht der Dringlichkeit des Anhaltens.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 602)

7. a)
Bremsen anziehen!

Der rechte oder linke Arm
wird waagerecht vor dem Körper gehalten; die Finger der Hand sind ausgestreckt und werden zur Faust geschlossen.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 602)

b)
Bremsen lösen!

Der rechte oder linke Arm wird waagerecht vor dem Körper gehalten; die
Hand ist zur Faust geschlossen und wird geöffnet.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 602)

8. a)
Bremsklötze sind vorgelegt!

Beide Arme werden aus seitlich ausgestreckter Haltung mit zum Körper gerichteten Handflächen nach unten und innen bewegt.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 602)

b)
Bremsklötze sind entfernt!

Beide Arme hängen herab und werden mit zum Körper gerichteten Handrücken zur Seite bewegt.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 602)

9. Triebwerke anlassen!

Der linke Arm ist
nach oben ausgestreckt, die Anzahl der ausgestreckten Finger gibt die entsprechende Nummer des anzulassenden Triebwerks an; die rechte Hand beschreibt kreisende Bewegungen in Kopfhöhe.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 603)

10. Triebwerke abstellen!

Rechter oder linker Arm wird mit der Handfläche nach unten und mit dem Daumen vor der Kehle in Schulterhöhe gehalten; die Hand wird bei angewinkeltem Arm seitlich hin- und herbewegt.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 603)

11. Langsamer rollen!

Beide Arme hängen mit nach unten zeigenden Handflächen herab und werden wiederholt auf- und abbewegt.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 603)

12.
Triebwerkdrehzahl auf der angezeigten Seite verringern!

Beide Arme hängen mit nach unten gerichteten Handflächen herab; dann wird entweder die rechte oder linke Hand auf- und abbewegt; je nachdem, ob die Drehzahl der Triebwerke auf der linken oder rechten Seite verringert werden soll.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 603)

13. Rückwärts rollen!

Beide Arme werden mit zum Luftfahrzeug gerichteten Handflächen wiederholt vorwärts-aufwärts bis zur waagerechten Armhaltung gebracht.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 603)

14. a)
Rückwärts rollen und Luftfahrzeugheck nach Steuerbord drehen!

Der linke
Arm zeigt nach unten, der rechte Arm wird aus der senkrechten Haltung über dem Kopf wiederholt in waagerechte Armhaltung nach vorn bewegt.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 603)

b)
Rückwärts rollen und Luftfahrzeugheck nach Backbord drehen!

Der rechte
Arm zeigt nach unten, der linke Arm wird aus der senkrechten Haltung über dem Kopf wiederholt in waagerechte Armhaltung nach vorn bewegt.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 603)

15. Alles
klar!

Der rechte
Arm wird vom Ellenbogen ab nach oben gehalten; der Daumen zeigt nach oben.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 603)

16. Im Schwebeflug bleiben!

Beide Arme sind seitwärts waagerecht ausgestreckt.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 604)

17.
Steigen!

Beide Arme winken aus seitwärts waagerecht ausgestreckter Haltung mit nach oben gerichteten Handflächen aufwärts; die Schnelligkeit der Bewegung zeigt die erforderliche Steiggeschwindigkeit an.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 604)

18.
Sinken!

Beide Arme winken aus seitwärts waagerechter Haltung mit nach unten gerichteten Handflächen abwärts; die Schnelligkeit der Bewegung zeigt die erforderliche Sinkgeschwindigkeit an.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 604)

19. Unter Beibehaltung
der augenblicklichen Höhe in die angezeigte Richtung fliegen!

Der eine Arm zeigt seitwärts waagerecht ausgestreckt in die Flugrichtung, der andere schwingt vor dem Körper wiederholt in die gleiche Richtung.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 604)

20.
Landen!

Beide Arme sind vor dem Körper gekreuzt schräg nach unten ausgestreckt.

(Abb. siehe BGBl. I 1999 S. 604)


(Text neue Fassung)

(4) Um Zusammenstöße zu vermeiden, stellt der Einwinker vor Anwendung der in Absatz 5 dargestellten Zeichen sicher, dass der Roll- und Schwebebereich, in dem das Luftfahrzeug geführt werden soll, frei von Hindernissen ist.

(5)
Es werden folgende Zeichen gegeben, wobei die Zeichen Nummer 16 bis 20 für Drehflügler bestimmt sind:


Einwinkel (BGBl. I 2010 S. 12)
| 1. Einwinker!
Rechte Hand
wird über Kopfhöhe angehoben, der
Einwinkstab zeigt dabei
nach oben; linker Einwink-
stab zeigt nach unten
und wird in Richtung Körper
bewegt.


Abstellposition (BGBl. I 2010 S. 12)
| 2. Bestimmen der Abstellposition!
Ausgestreckte
Arme werden über den Kopf ange-
hoben, beide Einwinkstäbe
zeigen dabei nach
oben.


nächsten Einwinker beachten (BGBl. I 2010 S. 12)
| 3.
Zeichen des nächsten Einwinkers oder Anwei-
sungen
der Flugplatz-/Rollkontrolle beachten!
Beide Arme zeigen nach oben; Arme werden seit-
lich nach außen bewegt
und ausgestreckt. Ein-
winkstäbe zeigen dabei
in Richtung des nächsten
Einwinkers oder in Richtung Rollfläche.


Geradeaus (BGBl. I 2010 S. 13)
| 4. Geradeaus!
Ausgestreckte
Arme werden am Ellenbogen ange-
winkelt. Einwinkstäbe werden dabei von Brust- zu
Kopfhöhe auf und ab bewegt.


Nach links drehen (BGBl. I 2010 S. 13)
| 5a.
Nach links drehen!
(vom Piloten aus gesehen)
Rechter
Arm und Einwinkstab werden seitlich waa-
gerecht ausgestreckt, die
linke Hand macht dabei
ein 'Vorwärts' Zeichen;
die Schnelligkeit der Bewe-
gung des Zeichens weist den Piloten auf
die erfor-
derliche
Drehgeschwindigkeit des Luftfahrzeugs
hin.


Nach rechts drehen (BGBl. I 2010 S. 13)
| 5b.
Nach rechts drehen!
(vom Piloten aus gesehen)
Linker
Arm und Einwinkstab werden seitlich waage-
recht ausgestreckt, die
rechte Hand macht dabei
ein 'Vorwärts' Zeichen;
die Schnelligkeit der Bewe-
gung des Zeichens weist den Piloten auf
die erfor-
derliche
Drehgeschwindigkeit des Luftfahrzeugs
hin.


Normaler Halt (BGBl. I 2010 S. 13)
| 6a. Normaler
Halt!
Beide Arme und Einwinkstäbe werden seitlich waa-
gerecht ausgestreckt und langsam über den Kopf
bewegt bis die Einwinkstäbe sich kreuzen.


Nothalt (BGBl. I 2010 S. 13)
| 6b. Nothalt!

Beide Arme und Einwinkstäbe werden abrupt über
den
Kopf bewegt, die Einwinkstäbe werden dabei
gekreuzt.


Bremsen anziehen (BGBl. I 2010 S. 14)
| 7a.
Bremsen anziehen!
Die Hand
wird mit geöffneter Handfläche knapp
über Schulterhöhe angehoben. Sobald Augenkon-
takt mit
der Flugbesatzung sichergestellt ist, wird
die
Hand zu einer Faust geschlossen. Die Bestäti-
gung der Flugbesatzung (Daumen nach oben) ist
abzuwarten.


Bremsen lösen (BGBl. I 2010 S. 14)
| 7b.
Bremsen lösen!
Die
Hand ist zur Faust geschlossen und wird knapp
über Schulterhöhe angehoben. Sobald Augenkon-
takt mit der Flugbesatzung sichergestellt ist, wird
die Handfläche
geöffnet. Die Bestätigung der Flug-
besatzung (Daumen nach oben) ist abzuwarten.


Bremsklötze sind vorgelegt (BGBl. I 2010 S. 14)
| 8a.
Bremsklötze sind vorgelegt!
Beide Arme sind senkrecht über dem Kopf ausge-
streckt. Einwinkstäbe in einer 'stoßenden' Bewe-
gung
nach innen führen, bis diese sich berühren.
Erhalt der Bestätigung der Flugbesatzung muss
sichergestellt sein.


Bremsklötze sind entfernt (BGBl. I 2010 S. 14)
| 8b.
Bremsklötze sind entfernt!
Beide Arme sind senkrecht über dem Kopf ausge-
streckt. Einwinkstäbe
mit einer 'stoßenden' Bewe-
gung
nach außen führen. Bremsklötze sind erst
nach Genehmigung
der Flugbesatzung zu entfer-
nen.


Triebwerk(e) anlassen (BGBl. I 2010 S. 14)
| 9. Triebwerk(e) anlassen!

Rechter Arm wird auf Kopfhöhe angehoben, der
Einwinkstab zeigt dabei
nach oben; mit kreisenden
Bewegungen
der Hand beginnen. Gleichzeitig wird
mit dem über Kopfhöhe angehobenen linken
Arm
auf das anzulassende Triebwerk gezeigt.

Triebwerke abstellen (BGBl. I 2010 S. 15)
| 10. Triebwerke abstellen!
Arm
und Einwinkstab werden vor dem Körper in
Schulterhöhe ausgestreckt; Hand und Einwinkstab
werden zum oberen Teil der linken Schulter bewegt
und mit einer schneidenden Bewegung des Ein-
winkstabes vor der Kehle zum oberen Teil der rech-
ten Schulter geführt.


Langsamer (BGBl. I 2010 S. 15)
| 11. Langsamer!

Beide Arme werden seitlich ausgestreckt; die Ein-
winkstäbe werden langsam zwischen Hüft-
und
Kniehöhe auf und ab bewegt.


Triebwerkdrehzahl verringern (BGBl. I 2010 S. 15)
| 12.
Triebwerkdrehzahl auf der angezeigten Seite
verringern!

Beide Arme hängen mit nach unten gerichteten
Einwinkstäben
herab; dann entweder den rechten
oder linken Einwinkstab auf
und ab bewegen, je
nachdem,
ob die Drehzahl der Triebwerke auf der
linken
oder rechten Seite verringert werden soll.

Rückwärts (BGBl. I 2010 S. 15)
| 13. Rückwärts!

Beide Arme befinden sich in einer vorwärts rotieren-
den Bewegung vor dem Oberkörper. Zum Beenden
der Rückwärts-Bewegung sind die Zeichen 6a. oder
6b. zu verwenden.


Rückwärts rollen mit Drehung des Luftfahrzeughecks nach Steuerbord (BGBl. I 2010 S. 15)
| 14a.
Rückwärts rollen mit Drehung des Luftfahrzeug-
hecks
nach Steuerbord!
Linker
Arm zeigt mit dem Einwinkstab nach unten,
rechter
Arm wird dabei aus der senkrechten Hal-
tung
über dem Kopf wiederholt in eine waagerechte
Armhaltung
nach vorn bewegt.

Rückwärts rollen mit Drehung des Luftfahrzeughecks nach Backbord (BGBl. I 2010 S. 16)
| 14b.
Rückwärts rollen mit Drehung des Luftfahrzeug-
hecks
nach Backbord!
Rechter
Arm zeigt mit dem Einwinkstab nach unten,
linker
Arm wird dabei aus der senkrechten Haltung
über
dem Kopf wiederholt in eine waagerechte
Armhaltung
nach vorn bewegt.

Bestätigung/Alles klar (BGBl. I 2010 S. 16)
| 15. Bestätigung/Alles
klar!
Rechter
Arm wird auf Kopfhöhe angehoben, Ein-
winkstab zeigt dabei
nach oben oder Daumen zeigt
nach
oben. Linker Arm verbleibt seitlich des Knies.

Schweben (BGBl. I 2010 S. 16)
| 16. Schweben!

Beide Arme und Einwinkstäbe sind seitlich waage-
recht
ausgestreckt.

Steigen (BGBl. I 2010 S. 16)
| 17.
Steigen!
Beide Arme und Einwinkstäbe sind seitlich waage-
recht
mit nach oben zeigenden Handflächen ausge-
streckt. Hände bewegen sich
aufwärts; die Schnel-
ligkeit
der Bewegung zeigt die erforderliche Steig-
geschwindigkeit
an.

Sinken (BGBl. I 2010 S. 16)
| 18.
Sinken!
Beide Arme und Einwinkstäbe sind seitlich waage-
recht
mit nach unten zeigenden Handflächen aus-
gestreckt. Hände bewegen sich
abwärts; die
Schnelligkeit
der Bewegung zeigt die erforderliche
Sinkgeschwindigkeit
an.

Horizontalbewegung nach links (BGBl. I 2010 S. 17)
| 19a. Horizontalbewegung nach links!
(vom Piloten aus gesehen)
Der rechte Arm wird seitlich waagerecht ausge-
streckt,
der andere Arm schwingt wiederholt in die
gleiche Richtung.


Horizontalbewegung nach rechts (BGBl. I 2010 S. 17)
| 19b. Horizontalbewegung nach rechts!
(vom Piloten aus gesehen)

Der linke Arm wird seitlich waagerecht ausge-
streckt,
der andere Arm schwingt wiederholt in die
gleiche
Richtung.

Landen (BGBl. I 2010 S. 17)
| 20.
Landen!
Beide Arme werden mit nach unten gerichteten
Einwinkstäben
vor dem Körper gekreuzt.

Feuer (BGBl. I 2010 S. 17)
| 21. Feuer!
Rechter Einwinkstab wird in einer Achterbewegung
von der Schulter zum Knie geführt, gleichzeitig zeigt
der linke Einwinkstab auf den Brandherd.

Position halten/Warten (BGBl. I 2010 S. 17)
| 22. Position halten/Warten!
Beide Arme werden mit
nach unten gerichteten Ein-
winkstäben in einem 45 Grad Winkel seitlich ausge-
streckt. Warten bis das Luftfahrzeug für die nächste
Bewegung bereit ist.


Luftfahrzeug freigegeben (BGBl. I 2010 S. 18)
| 23. Luftfahrzeug freigegeben!
Mit rechter Hand und/oder Einwinkstab salutieren,
um das Luftfahrzeug freizugeben. Augenkontakt mit
der Flugbesatzung so lange beibehalten, bis das
Luftfahrzeug zu rollen beginnt.

Steuerung nicht bewegen (BGBl. I 2010 S. 18)
| 24. Steuerung nicht bewegen!
(Zeichen der Technik/Instandhaltung)
Rechter Arm wird über dem Kopf ausgestreckt, da-
bei wird die Hand zur Faust geschlossen oder der
Einwinkstab waagerecht gehalten. Linker Arm ver-
bleibt seitlich des Knies.

Bodenstromversorgung anschließen (BGBl. I 2010 S. 18)
| 25. Bodenstromversorgung anschließen!
(Zeichen der Technik/Instandhaltung)
Beide Arme werden ausgestreckt über dem Kopf
gehalten. Linke Hand wird waagerecht geöffnet,
die Fingerspitzen der rechten Hand werden in Rich-
tung der linken Handfläche bewegt und berühren
diese in Form eines 'T'. Bei Dunkelheit können
auch beleuchtete Einwinkstäbe zur Formung des
'T' verwendet werden.

Bodenstromversorgung trennen (BGBl. I 2010 S. 18)
| 26. Bodenstromversorgung trennen!
(Zeichen der Technik/Instandhaltung)
Beide Arme werden ausgestreckt über dem Kopf
gehalten. Die Fingerspitzen der rechten Hand be-
rühren die linke Handfläche in Form eines 'T'. Die
rechte Hand wird anschließend von der linken Hand
wegbewegt.
Die Bodenstromversorgung ist erst nach Genehmi-
gung des Piloten zu trennen. Bei Dunkelheit können
auch beleuchtete Einwinkstäbe zur Formung des
'T' verwendet werden.

Negativ (BGBl. I 2010 S. 18)
| 27. Negativ!
(Zeichen der Technik/Instandhaltung)
Rechter Arm wird von der Schulter an waagerecht
nach außen gestreckt. Einwinkstab wird nach unten
gerichtet oder der Daumen zeigt nach unten. Linke
Hand verbleibt seitlich des Knies.

Mittels Gegensprechanlage Kontakt aufnehmen (BGBl. I 2010 S. 19)
| 28. Mittels Gegensprechanlage Kontakt aufnehmen!
(Zeichen der Technik/Instandhaltung)
Beide Arme werden waagerecht ausgestreckt, die
Hände werden auf die Ohren gelegt.

Öffnen/Schließen des Einstiegs (BGBl. I 2010 S. 19)
| 29. Öffnen/Schließen des Einstiegs!
(Zeichen der Technik/Instandhaltung)
Rechter Arm befindet sich an der Körperseite, der
linke Arm in einem 45 Grad Winkel über Kopfhöhe.
Rechter Arm wird in einer schwingenden Bewegung
zum oberen Teil der linken Schulter geführt.