Zitierungen von § 21 RechKredV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 RechKredV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechKredV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 RechKredV Konzernrechnungslegung (vom 29.05.2009)
... den Konzernabschluß sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt, die §§ 1 bis 36 entsprechend ...
§ 38 RechKredV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021)
... Forderungen oder Verbindlichkeiten verrechnet, 7. einer Vorschrift der §§ 12 bis 33 über die in einzelne Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung ...
§ 39 RechKredV Übergangsvorschriften (vom 23.07.2015)
... Zinsen gelten weiterhin als Spareinlagen, wenn für sie die Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 2 dieser Verordnung zutreffen und sie die Vorschriften des § ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 11 KWG Liquidität (vom 28.06.2021)
...  In der Rechtsverordnung ist an die Definition der Spareinlagen aus § 21 Abs. 4 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung anzuknüpfen. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch ...

Liquiditätsverordnung (LiqV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3117; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 41 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
§ 4 LiqV Zahlungsverpflichtungen (vom 01.01.2018)
... Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, 3. 10 Prozent der Spareinlagen im Sinne von § 21 Abs. 4 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung, 4. 5 Prozent der ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 17.12.1998 BGBl. I S. 3690; aufgehoben durch § 62 V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793
§ 50 PrüfbV Erläuterungen zu einzelnen Passivposten der Jahresbilanz
... Feststellung, ob die als Spareinlagen ausgewiesenen Beträge die Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 und des § 39 Abs. 6 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung erfüllen,  ...


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