Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.09.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 21 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst - Fachrichtung Bahnwesen - (LAP-gtDBahnwesenV)

V. v. 21.11.2002 BGBl. I S. 4438; aufgehoben durch § 25 V. v. 12.09.2014 BGBl. I S. 1526
Geltung ab 06.12.2002; FNA: 2030-7-23-1 Beamte
|

§ 21 Prüfungsamt


§ 21 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dem beim Eisenbahn-Bundesamt eingerichteten Prüfungsamt obliegt die Durchführung der Laufbahnprüfung; es trägt Sorge für die Entwicklung und gleichmäßige Anwendung der Bewertungsmaßstäbe und vollzieht die Entscheidungen der Prüfungskommission. Die Aufgaben des Prüfungsamtes können ganz oder teilweise auf andere Behörden übertragen werden.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 21 LAP-gtDBahnwesenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 LAP-gtDBahnwesenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-gtDBahnwesenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 LAP-gtDBahnwesenV Ausbildungsaufstieg (vom 14.02.2009)
... neue Laufbahn erworben. Die Aufstiegsprüfung kann einmal wiederholt werden. Die §§ 21 bis 34 sind entsprechend anzuwenden. Nach bestandener Aufstiegsprüfung bleiben die Beamtinnen ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed