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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation (BKFAngAusbV k.a.Abk.)

V. v. 12.03.1992 BGBl. I S. 507; aufgehoben durch § 9 V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4125; 2014 BGBl. I S. 791
Geltung ab 01.08.1992; FNA: 806-21-1-176 Berufliche Bildung
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§ 3 Ausbildungsberufsbild


§ 3 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
der Ausbildungsbetrieb

1.1
Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung,

1.2
Berufsbildung,

1.3
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung;

2.
Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln;

3.
Verwaltungsorganisation und -betrieb

3.1 Verwaltungshandeln,

3.2
Organisation und Funktionszusammenhänge;

4.
Bürowirtschaft

4.1
Organisation des Arbeitsplatzes,

4.2
Arbeits- und Organisationsmittel,

4.3
bürowirtschaftliche Abläufe,

4.4
Materialbewirtschaftung, Bestell- und Vergabewesen,

4.5
Statistik;

5.
Informationsverarbeitung

5.1
Grundlagen der Informationsverarbeitung,

5.2
Bürokommunikation,

5.3
schreibtechnische Qualifikationen,

5.4
Textformulierung und -gestaltung,

5.5
automatisierte Textverarbeitung,

5.6
Datenschutz;

6.
Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

6.1
Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination,

6.2
Organisationsaufgaben;

7.
Finanzwesen

7.1
öffentliches Finanzwesen,

7.2
Kassenwesen;

8.
Personalwesen

8.1
Grundzüge des Personalwesens,

8.2
Personalaufgaben;

9.
Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung

9.1
Organisation und Arbeitsabläufe,

9.2 Verwaltungsverfahren,

9.3
Rechtsanwendung.

(2) Bei der Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse nach Absatz 1 Nr. 9 sind unterschiedliche Fachaufgaben von zwei Fachbereichen der ausbildenden Stelle zugrunde zu legen.

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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BKFAngAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKFAngAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BKFAngAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach den in den Anlagen I und II enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen ...
§ 5 BKFAngAusbV Durchführung der Berufsausbildung
... von 420 Stunden zu vermitteln. Dabei kommen insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 in Betracht; dem Auszubildenden sind Einsichten in Sinn, Zweck und Bedeutung der ...
§ 9 BKFAngAusbV Abschlußprüfung
...  Der Prüfling soll eine Fachaufgabe aus einem der beiden Fachbereiche nach § 3 Abs. 2 bearbeiten. Er soll dabei zeigen, daß er Aufgaben im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ...
Anlage I BKFAngAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation - Sachliche Gliederung -
... Fertigkeiten und Kenntnisse 1. Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) 1.1 Stellung und Aufgaben des ... Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) a) staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen in der Bundesrepu-  ... Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen 1.2 Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen b) ... Umweltschutz und rationelle Ressourcen- Verwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) a) Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller  ... zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) a) Situation und Interessen des Bürgers bei der Aufgabenerledigung  ... beschreiben 3. Verwaltungsorganisation und -betrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) 3.1 Verwaltungshandeln (§ 3 Abs. 1 ... (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) 3.1 Verwaltungshandeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) a) Ziele des Verwaltungshandelns erläutern; Grundsätze und ... 3.2 Organisation und Funktionszusammenhänge (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) a) Aufbau- und Ablauforganisation der ausbildenden Stelle erläutern ... Arbeitsbereich beitragen 4. Bürowirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) 4.1 Organisation des Arbeitsplatzes  ... Nr. 4) 4.1 Organisation des Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) a) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter ... sachgerecht gestalten 4.2 Arbeits- und Organisationsmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handha-  ... veranlassen 4.3 Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) a) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Post-  ... Bestell- und Vergabewesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4) a) Grundsätze des Beschaffungswesens beschreiben b) ... ökologischen Gesichtspunkten mitwirken 4.5 Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.5) a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken in der ausbildenden  ... und Ergebnisse aufbereiten 5. Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) 5.1 Grundlagen der ... 5.1 Grundlagen der Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) a) Gründe und Ziele für den Einsatz der Informations- und ... Stelle erklären 5.2 Bürokommunikation (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) a) Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems der aus-  ... beachten 5.3 Schreibtechnische Qualifikationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3) a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben b) ... bedienen 5.4 Textformulierung und -gestaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4) a) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nach-  ... mit- wirken 5.5 Automatisierte Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.5) a) Texte eingeben, aufrufen und bearbeiten b) Texte speichern, ... Verbesserungsvorschläge entwickeln 5.6 Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.6) a) Vorschriften des Datenschutzes einhalten b) die Vorschriften zum ... anwenden 6. Assistenz- und Sekretariatsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) 6.1 Kommunikation und Kooperation im ... und Kooperation im Büro und Bürokoordination (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) a) Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation in der ... verteilen und bearbeiten 6.2 Organisationsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) a) Arbeitsabläufe organisieren b) Reiseunterlagen beschaffen ... nachbereiten g) Reisekosten abrechnen 7. Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) 7.1 Öffentliches Finanzwesen (§ ... Abs. 1 Nr. 7) 7.1 Öffentliches Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1) a) Zweck und Gliederung des Haushaltsplanes beschreiben b) ... zwischen den Abgabearten beschreiben 7.2 Kassenwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2) a) Arten und Merkmale der Kassenanordnungen aufzählen b) ... Vollständigkeit prüfen 8. Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8) 8.1 Grundzüge des Personalwesens  ... 1 Nr. 8) 8.1 Grundzüge des Personalwesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.1) a) Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstverhältnisse hinsichtlich ... des Kindergeldrechtes darstellen 8.2 Personalaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.2) a) Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durch-  ... einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9) 9.1 Organisation und Arbeitsabläufe  ... Nr. 9) 9.1 Organisation und Arbeitsabläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.1) a) Organisation und Zuständigkeiten des Fachbereiches darstellen  ... im Fachbereich erläutern 9.2 Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.2) a) Verwaltungsmaßnahmen dem nicht förmlichen oder einem ... Anordnung veranlassen 9.3 Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.3) a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestimmte und ...


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