A.
Bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte und deren Fortführung nach Abschnitt B soll auf die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1, 3, 7, 8 und 9 ein Zeitraum von etwa 18 Monaten entfallen.
Die Fertigkeiten und Kenntnisse zur Berufsbildposition 2 sind während der gesamten Ausbildungsdauer zu vermitteln. Ihre Vermittlung soll insbesondere in Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 3, 5, 6 und 9 erfolgen.
B.
1. Ausbildungsjahr
- 1)
- In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
- Berufsbildung,
- 3.2
- Organisation und Funktionszusammenhänge,
- 6.1
- Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination,
- 8.1
- Grundzüge des Personalwesens,
- 8.2
- Personalaufgaben
zu vermitteln.
- 2)
- In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.3
- bürowirtschaftliche Abläufe,
- 5.1
- Grundlagen der Informationsverarbeitung,
- 5.3
- schreibtechnische Qualifikationen,
- 5.4
- Textformulierung und -gestaltung,
- 6.2
- Organisationsaufgaben
zu vermitteln.
- 3)
- In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung,
- 1.3
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
- 4.1
- Organisation des Arbeitsplatzes,
- 4.2
- Arbeits- und Organisationsmittel,
- 5.2
- Bürokommunikation,
- 5.5
- automatisierte Textverarbeitung,
- 5.6
- Datenschutz
zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr
- 1)
- In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.4
- Materialbewirtschaftung, Bestell- und Vergabewesen,
- 4.5
- Statistik,
- 7.1
- öffentliches Finanzwesen,
- 7.2
- Kassenwesen
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
- 5.5
- automatisierte Textverarbeitung,
- 5.6
- Datenschutz
fortzuführen.
- 2)
- In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.3
- schreibtechnische Qualifikationen,
- 8.1
- Grundzüge des Personalwesens,
- 8.2
- Personalaufgaben
fortzuführen.
- 3)
- In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1 Verwaltungshandeln,
- 9.
- Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (für den ersten gewählten Fachbereich)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
- Arbeits- und Organisationsmittel,
- 4.3
- bürowirtschaftliche Abläufe,
- 5.2
- Bürokommunikation,
- 5.4
- Textformulierung und -gestaltung
fortzuführen.
3. Ausbildungsjahr
- 1)
- In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.2
- Organisation und Funktionszusammenhänge,
- 4.2
- Arbeits- und Organisationsmittel,
- 4.3
- bürowirtschaftliche Abläufe,
- 4.5
- Statistik,
- 5.4
- Textformulierung und -gestaltung,
- 5.5
- automatisierte Textverarbeitung,
- 5.6
- Datenschutz
fortzuführen.
- 2)
- In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.3
- schreibtechnische Qualifikationen,
- 6.2
- Organisationsaufgaben,
- 7.1
- öffentliches Finanzwesen,
- 7.2
- Kassenwesen,
- 8.2
- Personalaufgaben
fortzuführen.
- 3)
- In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 9.
- Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (für den zweiten gewählten Fachbereich)
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1 Verwaltungshandeln,
- 5.2
- Bürokommunikation
fortzuführen.