I. - Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Deutsche Bibliothek (DBiblBDODAnO k.a.Abk.)

A. v. 18.02.1970 BGBl. I S. 234
Geltung ab 01.03.1970; FNA: 2031-1-17 Disziplinarrecht

I.



Für die Beamten der Deutschen Bibliothek sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:

1.
für den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek und den Direktor bei der Deutschen Bibliothek (als ständigen Vertreter des Generaldirektors):

der Bundesminister des Innern,

2.
für die übrigen Beamten der Deutschen Bibliothek:

der Generaldirektor der Deutschen Bibliothek.



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