interne Verweise§ 3 AtZüV Zuverlässigkeitsüberprüfungen (vom 01.01.2024) ... zu dem in Absatz 1 genannten Personenkreis gehören. (4) Unbeschadet des § 1 Absatz 5 Satz 1 kann die zuständige Behörde bei einzelnen Anlagen abweichend von den Absätzen 1 bis ...
§ 9 AtZüV Zutrittsregelung; Tätigkeitsaufnahme (vom 01.07.2010) ... den Zutritt zu der Anlage oder Einrichtung erst auf der Grundlage einer Mitteilung nach § 1 Absatz 5 Satz 3, § 1 Absatz 6 Satz 2 oder § 7 Absatz 4 gewähren. (2) In ... oder Einrichtung erst auf der Grundlage einer Mitteilung nach § 1 Absatz 5 Satz 3, § 1 Absatz 6 Satz 2 oder § 7 Absatz 4 gewähren. (2) In den Fällen des § ... zu der Anlage oder Einrichtung zu gewähren. (3) In den Fällen des § 1 Absatz 4 Satz 1 stellt der Antragsberechtigte sicher, dass die nicht überprüfte Person ... und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. In den Fällen des § 1 Absatz 4 Satz 2 gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass nur der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
V. v. 22.06.2010 BGBl. I S. 825
Artikel 1 1. AtZüVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung ... In der Überschrift wird das Wort „erhebliche" gestrichen. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen ... gestrichen. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen (1) Die Überprüfung der ... b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Unbeschadet des § 1 Absatz 5 Satz 1 kann die zuständige Behörde bei einzelnen Anlagen abweichend von den ... (5) Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit in den Fällen des § 1 Absatz 2 Satz 1 lässt sich die zuständige Behörde nur ein Führungszeugnis ... Dritte antragsberechtigt." dd) In dem neuen Satz 4 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 12b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des ... den Zutritt zu der Anlage oder Einrichtung erst auf der Grundlage einer Mitteilung nach § 1 Absatz 5 Satz 3, § 1 Absatz 6 Satz 2 oder § 7 Absatz 4 gewähren. (2) In ... oder Einrichtung erst auf der Grundlage einer Mitteilung nach § 1 Absatz 5 Satz 3, § 1 Absatz 6 Satz 2 oder § 7 Absatz 4 gewähren. (2) In den Fällen des ... zu der Anlage oder Einrichtung zu gewähren. (3) In den Fällen des § 1 Absatz 4 Satz 1 stellt der Antragsberechtigte sicher, dass die nicht überprüfte Person ... und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. In den Fällen des § 1 Absatz 4 Satz 2 gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass nur der ...
Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1843, 2930
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4646
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