Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.06.2011 aufgehoben

Artikel 7 - Gesetz über die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (SVEUErmG k.a.Abk.)

G. v. 17.05.1974 BGBl. I S. 1177; aufgehoben durch Artikel 13 Abs. 2 G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1202
Geltung ab 22.05.1974; FNA: 89-4-1 Koordinierende Vorschriften
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Artikel 7



Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.



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