Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,
- 6.
- Lesen, Anwenden und Erstellen von Arbeitsunterlagen,
- 7.
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 8.
- Prüfen und Messen,
- 9.
- Instandhalten von Betriebsmitteln,
- 10.
- manuelles Spanen,
- 11.
- maschinelles Spanen,
- 12.
- Trennen und Umformen,
- 13.
- Fügen,
- 14.
- Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Modellen,
- 15.
- Programmieren und Bedienen von CNC-Gravierfräsmaschinen,
- 16.
- Anfertigen, Bearbeiten und Warmbehandeln von Werkzeugen,
- 17.
- Ausführen von Flachstichgravuren, Stahl- und Kupferstichen,
- 18.
- Anfertigen von Stempeln und Prägewerkzeugen,
- 19.
- Anfertigen von Preß-, Blas-, Spritz- und Vakuumformen,
- 20.
- Herstellen von Beschilderungen,
- 21.
- Anfertigen von Damaszierungen, Guillochierungen und Tauschierungen.