interne Verweise§ 32 SLV Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier (vom 01.07.2011) ... erworben hat. Absatz 1 Nummer 2 und 3 gilt entsprechend. (6) § 28 gilt entsprechend. Das Bundesministerium der Verteidigung kann in besonders ... Verteidigung kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von den Fristen nach § 28 Absatz 1 ...
Zitat in folgenden NormenSoldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Artikel 1 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 418
§ 51 SLV Übergangsvorschriften ... Einstellungen für oder in die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere die §§ 23 bis 43 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV ... 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7" ersetzt. c) Die Angaben zu den §§ 26 bis 28 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Offiziere mit Hochschulausbildung ... § 27 Offiziere mit sonstigen zivilen Befähigungen § 28 Berufung von Offizieren mit Hochschulausbildung oder sonstigen zivilen Befähigungen in das ... Obergefreiter müssen nicht durchlaufen werden." 26. Die §§ 26 bis 28 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Offiziere mit Hochschulausbildung ... mit der Maßgabe, dass keine Hochschulausbildung erforderlich ist. § 28 Berufung von Offizieren mit Hochschulausbildung oder sonstigen zivilen Befähigungen in das ... Tätigkeit erworben hat. Absatz 1 Nummer 2 und 3 gilt entsprechend. (6) § 28 gilt entsprechend. Das Bundesministerium der Verteidigung kann in besonders begründeten ... Verteidigung kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von den Fristen nach § 28 Absatz 1 zulassen." 31. § 34 wird wie folgt geändert: a) In ... einem geowissenschaftlichen Fachgebiet abgeschlossen hat. (2) Die §§ 26 und 28 gelten entsprechend. Sofern das Studium mit einem Master oder einem gleichwertigen Abschluss ...
Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 02.05.2007 BGBl. I S. 654
Artikel 1 1. SLVÄndV ... Teilnahme an Laufbahnlehrgängen und Prüfungen: § 25 Abs. 2, § 28 Abs. 2 Satz 3 und § 39 Abs. 4." ...
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