Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 17 1. BMJBBG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes ... von Gerichten eingerichtet werden." 2. Nach § 21i wird folgender § 21j eingefügt: „§ 21j (1) Wird ein Gericht errichtet und ist ... 2. Nach § 21i wird folgender § 21j eingefügt: „§ 21j (1) Wird ein Gericht errichtet und ist das Präsidium nach § 21a Abs. 2 Nr. 1 ...
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