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Zitierungen von § 13a GVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13a GVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 17 1. BMJBBG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... I S. 2437), wird wie folgt geändert: 1. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Durch Landesrecht können einem ... 1. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a Durch Landesrecht können einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte ...

Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2633
Artikel 3 ZPOuaÄndG 2019 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 2121) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 13a wird wie folgt gefasst: „§ 13a (1) Die Landesregierungen werden ... wird wie folgt geändert: 1. § 13a wird wie folgt gefasst: „ § 13a (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Gericht ...
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