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Zitierungen von § 133 GVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 133 GVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 22 FGG-RG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
...  b) Die Absätze 3 bis 6 werden aufgehoben. 15. § 133 wird wie folgt gefasst: „§ 133 In Zivilsachen ist der ... 6 werden aufgehoben. 15. § 133 wird wie folgt gefasst: „§ 133 In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und ...