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§ 335a - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete



(1) Für die Anwendung des § 331 Absatz 2 und des § 333 Absatz 2 sowie der §§ 332 und 334, diese jeweils auch in Verbindung mit § 335, auf eine Tat, die sich auf eine künftige richterliche Handlung oder eine künftige Diensthandlung bezieht, stehen gleich:

1.
einem Richter:

ein Mitglied eines ausländischen und eines internationalen Gerichts;

2.
einem sonstigen Amtsträger:

a)
ein Bediensteter eines ausländischen Staates und eine Person, die beauftragt ist, öffentliche Aufgaben für einen ausländischen Staat wahrzunehmen;

b)
ein Bediensteter einer internationalen Organisation und eine Person, die beauftragt ist, Aufgaben einer internationalen Organisation wahrzunehmen;

c)
ein Soldat eines ausländischen Staates und ein Soldat, der beauftragt ist, Aufgaben einer internationalen Organisation wahrzunehmen.

(2) Für die Anwendung des § 331 Absatz 1 und 3 sowie des § 333 Absatz 1 und 3 auf eine Tat, die sich auf eine künftige Diensthandlung bezieht, stehen gleich:

1.
einem Richter:

ein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes;

2.
einem sonstigen Amtsträger:

ein Bediensteter des Internationalen Strafgerichtshofes.

(3) Für die Anwendung des § 333 Absatz 1 und 3 auf eine Tat, die sich auf eine künftige Diensthandlung bezieht, stehen gleich:

1.
einem Soldaten der Bundeswehr:

ein Soldat der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich zur Zeit der Tat im Inland aufhalten;

2.
einem sonstigen Amtsträger:

ein Bediensteter dieser Truppen;

3.
einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten:

eine Person, die bei den Truppen beschäftigt oder für sie tätig und auf Grund einer allgemeinen oder besonderen Anweisung einer höheren Dienststelle der Truppen zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten förmlich verpflichtet worden ist.





 

Frühere Fassungen von § 335a StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.06.2019Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug
vom 19.06.2019 BGBl. I S. 844
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
aktuellvor 26.11.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 335a StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 335a StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug (vom 01.10.2023)
... in Beziehung auf ihren Dienst begeht; 15. Straftaten im Amt nach den §§ 331 bis 337, wenn a) der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, b) der ... Amtsträger oder Schiedsrichter, der zur Zeit der Tat Deutscher ist, oder einer nach § 335a gleichgestellten Person begangen wird, die zur Zeit der Tat Deutsche ist; 16. ...
§ 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung (vom 26.11.2015)
... Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335a steht das Unterlassen der Handlung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
G. v. 17.06.2008 BGBl. I S. 1010; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 37 BeamtStG Verschwiegenheitspflicht (vom 02.07.2023)
... ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird oder 4. Informationen unter den ...

Bundesbeamtengesetz (BBG)
Artikel 1 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 67 BBG Verschwiegenheitspflicht (vom 02.07.2023)
... ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird oder 4. Informationen unter den ...

EU-Finanzschutzstärkungsgesetz (EUFinSchStG)
Artikel 1 G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 844
§ 3 EUFinSchStG Bestechlichkeit und Bestechung mit Bezug zu den finanziellen Interessen der Europäischen Union
... 332 und 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 335 und 335a des Strafgesetzbuches , auf eine Tat, die sich auf eine künftige richterliche Handlung oder eine künftige ...

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (vom 18.03.2021)
... 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes ...

Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 14 SG Verschwiegenheit (vom 02.07.2023)
... ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird oder 4. Informationen unter den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
Artikel 1 KorrBekG Änderung des Strafgesetzbuches
... Nach der Angabe zu § 335 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete". c) In der Angabe zu § 338 ... Nummern 15 und 16 ersetzt: „15. Straftaten im Amt nach den §§ 331 bis 337, wenn a) der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, b) der ... Amtsträger oder Schiedsrichter, der zur Zeit der Tat Deutscher ist, oder einer nach § 335a gleichgestellten Person begangen wird, die zur Zeit der Tat Deutsche ist; 16. ... Der Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „jeweils auch in Verbindung mit § 335a ," angefügt. bb) In Nummer 4 Buchstabe a wird nach der Angabe ... Europäischen Union" eingefügt. 19. Nach § 335 wird folgender § 335a eingefügt: „§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete ... 19. Nach § 335 wird folgender § 335a eingefügt: „§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete (1) Für die Anwendung der ... den Fällen der §§ 332 und 334, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 335a bis 337, ist § 73d anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder als ...
Artikel 7 KorrBekG Änderung der Sektorenverordnung
... §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des ...
Artikel 8 KorrBekG Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
...  „6. § 334 des Strafgesetzbuchs (Bestechung), auch in Verbindung mit § 335a des ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug
G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 844
Artikel 2 EUFinSchStGEG Änderung des Strafgesetzbuches
... die Wörter „oder nach dem Subventionsvertrag" eingefügt. 2. § 335a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die ...

Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Artikel 1 VergRModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Sektorenverordnung (SektVO)
Artikel 1 V. v. 23.09.2009 BGBl. I S. 3110; aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 2 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624
§ 21 SektVO Ausschluss vom Vergabeverfahren (vom 26.11.2015)
...  2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches, 3. § 299 des Strafgesetzbuches, 4. Artikel 2 ...