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§ 76 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 76 Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes



Ist die Anordnung der Einziehung eines Gegenstandes unzureichend oder nicht ausführbar, weil nach der Anordnung eine der in den §§ 73c oder 74c bezeichneten Voraussetzungen eingetreten oder bekanntgeworden ist, so kann das Gericht die Einziehung des Wertersatzes nachträglich anordnen.





 

Frühere Fassungen von § 76 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 76 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 307 EGStGB Verfall
... die Wirkung des Verfalls und seine nachträgliche Anordnung (§§ 73b bis 73d, 76 des Strafgesetzbuches). (2) Die Anordnung des Verfalls ist auch insoweit ...
Artikel 316h EGStGB Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (vom 01.07.2017)
... Strafgesetzbuches die §§ 73 bis 73c, 75 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 73d, 73e, 76 , 76a, 76b und 78 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Reform der ...

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 54 IRG Umwandlung der ausländischen Sanktion (vom 01.07.2017)
...  1. der ausländische Staat darum ersucht hat und 2. die Voraussetzungen des § 76 des Strafgesetzbuchs in entsprechender Anwendung vorliegen. Ist die Anordnung der Einziehung dem ...
§ 90 IRG Ausgehende Ersuchen (vom 01.07.2017)
... Vollstreckung eines seinem Wert entsprechenden Geldbetrages zustimmen, wenn eine Entscheidung nach § 76 des Strafgesetzbuchs erfolgt ist. (4) Aus dem Sechsten Teil dieses Gesetzes sind § 71 Absatz 5 sowie ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 462 StPO Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde (vom 01.07.2021)
... 1 Satz 4 des Strafgesetzbuches), die nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes ( § 76 des Strafgesetzbuches ) sowie für die Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 79b des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... Wörter „Verfall und" gestrichen. d) Die Angaben zu den §§ 73 bis 76a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 73 Einziehung von ... der Verhältnismäßigkeit § 75 Wirkung der Einziehung § 76 Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes § 76a ... der Strafprozessordnung findet § 91 der Insolvenzordnung keine Anwendung. § 76 Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes Ist die Anordnung der ...
Artikel 2 VermAbschRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
... Strafgesetzbuches die §§ 73 bis 73c, 75 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 73d, 73e, 76 , 76a, 76b und 78 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Reform der ...

Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen
G. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3214
Artikel 1 EinzVorvRUG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... der ausländische Staat darum ersucht hat und 2. die Voraussetzungen des § 76 des Strafgesetzbuchs in entsprechender Anwendung vorliegen. Ist die Anordnung des ... eines seinem Wert entsprechenden Geldbetrages zustimmen, wenn eine Entscheidung nach § 76 des Strafgesetzbuchs erfolgt ist. (4) Aus dem Sechsten Teil dieses Gesetzes sind ...