§ 163 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 163 (aufgehoben)


§ 163 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie G. v. 31. Oktober 2008 BGBl. I S. 2149 m.W.v. 5. November 2008

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Frühere Fassungen von § 163 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.11.2008Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie
vom 31.10.2008 BGBl. I S. 2149

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 163 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 163 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie
G. v. 31.10.2008 BGBl. I S. 2149
Artikel 1 EUBekSexAusbKindUG Änderung des Strafgesetzbuches
... geändert: a) Im Neunten Abschnitt werden die Angaben zu den §§ 161 bis 163 wie folgt gefasst: „§ 161 Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige ... § 162 Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse § 163 (weggefallen)". b) Im Dreizehnten Abschnitt werden die Angaben zu den ... 2 wird aufgehoben. 4. § 161 erhält Überschrift und Wortlaut des § 163. 5. § 162 wird wie folgt gefasst: „§ 162 Internationale ... eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes anzuwenden.” 6. § 163 wird aufgehoben. 7. § 176 Abs. 4 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:  ...


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