Frühere Fassungen von § 67 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2023Artikel 1 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
vom 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
aktuell vorher 01.08.2016Artikel 1 Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften
vom 08.07.2016 BGBl. I S. 1610
aktuell vorher 27.03.2012 (09.05.2012)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 2258/09 - (zu § 67 Absatz 4 des Strafgesetzbuches)
vom 27.04.2012 BGBl. I S. 1021
aktuell vorher 20.07.2007Artikel 1 Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
vom 16.07.2007 BGBl. I S. 1327
aktuellvor 20.07.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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