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Zitierungen von § 127 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 127 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug (vom 01.10.2023)
... Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat, b) in den Fällen des § 127 , wenn der Zweck der Handelsplattform darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 100g StPO Erhebung von Verkehrsdaten (vom 01.12.2021)
... nach § 125a sowie Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet in den Fällen des § 127 Absatz 3 und 4 , c) Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 Absatz 1 in Verbindung mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
Artikel 1 StGBuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 127 und 128 wie folgt gefasst: „ § 127 Betreiben krimineller Handelsplattformen ... werden die Angaben zu den §§ 127 und 128 wie folgt gefasst: „ § 127 Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet § 128 Bildung bewaffneter ... a wird folgender Buchstabe b eingefügt: „b) in den Fällen des § 127 , wenn der Zweck der Handelsplattform darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen ... hat, und". c) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c. 3. Vor § 127 wird folgender § 127 eingefügt: „§ 127 Betreiben krimineller ... c) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c. 3. Vor § 127 wird folgender § 127 eingefügt: „§ 127 Betreiben krimineller Handelsplattformen im ... c. 3. Vor § 127 wird folgender § 127 eingefügt: „ § 127 Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (1) Wer eine Handelsplattform im ... Zweck hat, Verbrechen zu ermöglichen oder zu fördern." 4. Der bisherige § 127 wird § 128. 5. In § 129 Absatz 5 Satz 3 werden die Wörter „§ ...
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