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Zitierungen von § 108d StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 108d StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Neugliederungsdurchführungsverordnung (NeuGlV)
V. v. 12.11.1984 BGBl. I S. 1342; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 21 NeuGlV Abstimmungsbekanntmachung der Gemeindebehörde
... einmal und nur persönlich ausüben kann, 6. daß nach den §§ 108d und 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit ...
§ 70 NeuGlV Bekanntmachung zum Volksbegehren
... einmal und nur persönlich ausüben kann, 4. daß nach den §§ 108d und 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit ...

Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO)
V. v. 28.07.1997 BGBl. I S. 1946; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 56 SVWO Ungültige Stimmen
... ist eine Stimmabgabe ferner, wenn 1. sie nach § 107a in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuches strafbar ist oder 2. der Wahlberechtigte sein Wahlrecht bereits ...
Anlage 1 bis 13 SVWO (vom 18.02.2021)
... Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist ... Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist ...

Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Anlage RentÜGEG zu Artikel 11 Nummer 28 (vom 18.02.2021)
... Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist ... Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
G. v. 23.04.2014 BGBl. I S. 410
Artikel 1 48. StrÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... „Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern" ersetzt. 3. § 108d Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 107 bis 108c gelten für ...