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Zitierungen von § 301 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 301 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
Artikel 1 KorrBekG Änderung des Strafgesetzbuches
... und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze." 12. § 301 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das Recht, den Strafantrag nach Absatz 1 ...
 
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