Zitierungen von § 9c GmbHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9c GmbHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GmbHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 57a GmbHG Ablehnung der Eintragung (vom 01.11.2008)
... die Ablehnung der Eintragung durch das Gericht findet § 9c Abs. 1 entsprechende ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Anlage 2 MoMiG (zu Artikel 1 Nr. 51)
... der Gesellschaft § 9b Verzicht auf Ersatzansprüche § 9c Ablehnung der Eintragung § 10 Inhalt der Eintragung § 11 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 1 MoMiG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... durch das Wort „Geschäftsanteile" ersetzt. 12. In § 9c Abs. 1 Satz 2 werden vor dem Wort „überbewertet" die Wörter „nicht ...


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