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Zitierungen von § 41 GmbHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 GmbHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GmbHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Anlage 2 MoMiG (zu Artikel 1 Nr. 51)
... der Geschäftsführer § 40 Liste der Gesellschafter § 41 Buchführung § 42 Bilanz § 42a Vorlage des Jahresabschlusses ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 1 MoMiG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... deren Beteiligung sich geändert hat, und" eingefügt. 28. In § 41 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen. 29. § 46 wird wie folgt ... wie folgt geändert: a) In Absatz 4 wird die Angabe „§§ 36, 37, 41 Abs. 1, §" durch die Angabe „§§ 37, 41," ersetzt. b) ... Angabe „§§ 36, 37, 41 Abs. 1, §" durch die Angabe „§§ 37, 41 ," ersetzt. b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Auf den ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

D-Markbilanzgesetz
G. v. 21.08.1949 WiGBl. 279; aufgehoben durch Artikel 48 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 3 DMBG Vorschriften für die Eröffnungsbilanz. Fristen
... und Genossenschaften sind spätestens bis zum 31. Januar 1950 festzustellen. Die in § 41 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die in § ...
 
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