Änderung Anlage 10 SchOffzAusbV vom 01.12.2006

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Anlage 10 SchOffzAusbV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2006 geltenden Fassung
Anlage 10 SchOffzAusbV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2403

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 10 (zu § 20 Abs. 1) Muster für Befähigungsnachweise


(Text neue Fassung)

Anlage 10 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(siehe BGBl. I 1998 S. 1970 - 1972)



 



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