... für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Die §§ 31 und 32 sind entsprechend anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für ...
... Anschrift des Unternehmers, der die Beförderungsleistung ausführt. § 31 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden, 2. das Ausstellungsdatum, 3. das Entgelt und ...