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Zitierungen von § 2 Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 JAbschlVUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JAbschlVUV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 JAbschlVUV
... des Handelsgesetzbuchs über die Gliederung des Jahresabschlusses, soweit nicht in § 2 etwas anderes bestimmt ...
§ 2a JAbschlVUV (vom 12.08.2021)
... oder des Aufsichtsrats einer Gesellschaft nach § 1 Nr. 1 oder 2 1. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 den dort vorgeschriebenen Vermerk nicht anfügt oder 2. entgegen § 2 Abs. 1 ... 1 Satz 1 Nr. 1 den dort vorgeschriebenen Vermerk nicht anfügt oder 2. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 die Posten 2 bis 4 nicht ...
§ 3 JAbschlVUV (vom 23.07.2015)
... Wahlrecht, auf den Bilanzausweis nach § 2 Absatz 1 Satz 1 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden ... Wahlrecht, auf den Bilanzausweis nach § 2 Absatz 1 Satz 1 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung zu Gunsten eines Ausweises im ... Jahresabschlüsse für vor dem 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre bleibt § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 8 BilRUG Änderung sonstigen Bundesrechts
... (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben. 2. § 3 wird wie folgt gefasst:  ... gefasst: „§ 3 Das Wahlrecht, auf den Bilanzausweis nach § 2 Absatz 1 Satz 1 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden ... Das Wahlrecht, auf den Bilanzausweis nach § 2 Absatz 1 Satz 1 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung zu Gunsten eines Ausweises im ... Jahresabschlüsse für vor dem 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre bleibt § 2 Absatz 1 Satz 3 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung anwendbar." (12) ...
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