§ 8 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 07.11.2008 BGBl. I S. 2166
Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 800
Verordnung zur Änderung weinrechtlicher und hopfenrechtlicher Bestimmungen
V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304
Artikel 2 WeinSFVEV Änderung der Weinverordnung ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 8 gestrichen. 2. § 8 wird ... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 8 gestrichen. 2. § 8 wird ...
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