interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1873
Artikel 1 12. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung ... gestrichen. a) Die Angabe zu § 12 wird gestrichen. b) Die Angabe zu § 17 wird gestrichen. c) Die Angabe zu § 47 wird wie folgt gefasst: ... A und 13,5 Volumenprozent in der Weinbauzone B nicht übersteigen." 8. § 17 wird aufgehoben. 9. § 20a Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) ...
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