interne Verweise§ 53 WeinV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.10.2021) ... in den Verkehr bringt, 15. entgegen § 34b, § 34c Absatz 1 oder 3 oder § 38 Abs. 4, 5 oder 6 eine Angabe, eine Bezeichnung oder einen Begriff verwendet oder gebraucht, 16. ... oder einen Begriff verwendet oder gebraucht, 16. entgegen § 36 Satz 1 oder § 38 Abs. 8, 9 oder 10 eine Bezeichnung nicht oder nicht richtig verwendet oder eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht ...
§ 54 WeinV Übergangsregelungen (vom 29.10.2022) ... im Sinne des § 9 des Weingesetzes für das Erntejahr 2010 ergibt. (14) § 38 Absatz 1a ist erst ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden; bis zu diesem Zeitpunkt abgefüllte Erzeugnisse und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1514
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 800
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung ... „§ 34a Crémant, Winzersekt". g) Die § 38 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst: „§ 38 Angaben zum Betrieb und ... g) Die § 38 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst: „§ 38 Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung". h) Die § 40 betreffende Zeile ... Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt. 32. § 38 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 38 Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)". ...
Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung
V. v. 27.09.2007 BGBl. I S. 2308, 2465
Artikel 2 WeinRuAromVÄndV Änderung der Weinverordnung ... e) Die § 35 betreffende Zeile wird gestrichen. f) Die § 38 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst: § 38 Hersteller- und ... f) Die § 38 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst: § 38 Hersteller- und Abfüllerangaben; Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung". ...
Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften, der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung und der Agrarmarktstrukturverordnung
V. v. 18.06.2014 BGBl. I S. 798
Artikel 1 WeinRuaÄndV Änderung der Weinverordnung ... 93 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013" ersetzt. 9. In § 38 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Der Betrieb darf ... 14. Dem § 54 wird folgender Absatz 14 angefügt: „(14) § 38 Absatz 1a ist erst ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden; bis zu diesem Zeitpunkt abgefüllte ...
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4683
Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 12.10.2013 BGBl. I S. 3862
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