interne Verweise§ 53 WeinV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.10.2021) ... 18. entgegen § 37 Abs. 2 das Wort "Cabinet" verwendet, 19. entgegen § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 Buchstabe a eine Bezeichnung oder einen Namen nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise ... nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise anfügt, 20. entgegen § 39 Absatz 2 einen Hinweis verwendet, 21. entgegen § 45 Absatz 1 eine Angabe durch einen Code ...
§ 54 WeinV Übergangsregelungen (vom 28.06.2024) ... des Erntejahrgangs 2025 dürfen nach der bis zum Ablauf des 7. Mai 2021 geltenden Fassung des § 39 gekennzeichnet und bis zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Neunte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1514
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 800
Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften, der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung und der Agrarmarktstrukturverordnung
V. v. 18.06.2014 BGBl. I S. 798
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung ... des Weines verwendeten Trauben stammen, der von der Landesregierung durch Rechtsverordnung nach § 39 Absatz 2 festgelegte Gemeindename vorangestellt werden" gestrichen. 7. § 32b wird wie ... „Hersteller" oder „hergestellt von" zugelassen." 11. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Geografische Angaben (zu § 24 Absatz 2 ... a) Nummer 14 wird aufgehoben. b) In Nummer 20 wird die Angabe „ § 39 Absatz 4" durch die Angabe „§ 39 Absatz 2" ersetzt. 18. Dem § ... b) In Nummer 20 wird die Angabe „§ 39 Absatz 4" durch die Angabe „ § 39 Absatz 2" ersetzt. 18. Dem § 54 werden die folgenden Absätze 16 bis 19 ... des Erntejahrgangs 2025 dürfen nach der bis zum Ablauf des 7. Mai 2021 geltenden Fassung des § 39 gekennzeichnet und bis zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4683
Artikel 1 2. WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung ... 46 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33" ersetzt. 17. § 39 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: 0a) Das Wort „Qualitätsschaumweines," ... 24. § 53 Absatz 2 Nummer 19 wird wie folgt gefasst: „19. entgegen § 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 Buchstabe a eine Bezeichnung oder einen Namen nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise ...
Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 12.10.2013 BGBl. I S. 3862
Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1873
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