Zitierungen von § 42 Weinverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 WeinV Übergangsregelungen (vom 28.06.2024)
... des Erntejahrgangs 2025 dürfen nach der bis zum 7. Mai 2021 geltenden Fassung des § 42 Absatz 2 gekennzeichnet und bis zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. ... und bis zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. Abweichend von § 42 Absatz 2 dürfen Erzeugnisse aus Trauben bis einschließlich des Erntejahrgangs 2020 nach den bis ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Artikel 1 11. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... stammen, deren Neigung mindestens 30 vom Hundert beträgt." 9. In § 42 Absatz 2 wird der einleitende Satzteil wie folgt gefasst: „Soweit die ...

Neunte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 9. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erfasste abgegrenzte Gebiet liegt." 6. Dem § 42 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Bei einem Wein, ausgenommen ...

Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 800
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... b) In Absatz 2 wird die Absatzbezeichnung „(2)" gestrichen. 36. § 42 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften, der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung und der Agrarmarktstrukturverordnung
V. v. 18.06.2014 BGBl. I S. 798
Artikel 1 WeinRuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... „Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013" ersetzt. 12. In § 42 Absatz 3 werden die Wörter „des Artikels 118b Absatz 1 Buchstabe a oder b der ...

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung
... Angabe im Hinblick auf den Hektarertrag geändert werden soll." 13. In § 42 werden die Absätze 2 und 3 durch folgenden Absatz 2 ersetzt: „(2) Bei einem ... des Erntejahrgangs 2025 dürfen nach der bis zum 7. Mai 2021 geltenden Fassung des § 42 Absatz 2 gekennzeichnet und bis zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden.  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4683
Artikel 1 2. WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... 55 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33" ersetzt. 19. In § 42 Absatz 1 werden die Wörter „des Artikels 62 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. ... 25. § 54 Absatz 17 wird folgender Satz 2 angefügt: „Abweichend von § 42 Absatz 2 dürfen Erzeugnisse aus Trauben bis einschließlich des Erntejahrgangs 2020 nach den bis ...

Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 12.10.2013 BGBl. I S. 3862
Artikel 1 2. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... verwendeten Trauben aus dem bestimmten Anbaugebiet stammen." 23. § 42 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1873
Artikel 1 12. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... und Aufmachung tragen." 13. § 39 Absatz 2 wird aufgehoben. 14. In § 42 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Schaumwein und" durch das Wort „Schaumwein," ersetzt ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed