Erstes Gesetz zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes (1. PostPersRGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 09.11.2004 BGBl. I S. 2774
Geltung ab 13.11.2004; FNA: 900-10-4/1 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
|
Eingangsformel
Artikel 1 und 2 (Änderung von Vorschriften)
Artikel 3 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 4 Neufassung des Postpersonalrechtsgesetzes
Artikel 5 Anwendungsregelung
Artikel 6 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1 und 2 (Änderung von Vorschriften)


Artikel 1 und 2 wird in 2 Vorschriften zitiert


Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 3 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Der auf Artikel 2 beruhende Teil der dort geänderten Rechtsverordnung kann auf Grund der einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 4 Neufassung des Postpersonalrechtsgesetzes



Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Postpersonalrechtsgesetzes in der mit Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 5 Anwendungsregelung



§ 10 Abs. 1 findet für die bei der Deutschen Post Aktiengesellschaft und die bei der Deutschen Postbank Aktiengesellschaft beschäftigten Beamten erst Anwendung, wenn eine für die Beamten nach § 10 Abs. 2 erlassene Rechtsverordnung in Kraft getreten ist.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed