§ 4b - Atomgesetz (AtG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 15.07.1985 BGBl. I S. 1565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.08.1985; FNA: 751-1 Kernenergie
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§ 4b Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen


§ 4b hat 1 frühere Fassung und wird in 8 Vorschriften zitiert

(1) 1Wer Kernmaterialien befördert, ohne einer Genehmigung nach § 4 zu bedürfen, hat vor Beginn der Beförderung der zuständigen Behörde die erforderliche Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen nachzuweisen. 2Reicht die angebotene Vorsorge nicht aus, so hat die Verwaltungsbehörde die erforderliche Deckungsvorsorge nach den Grundsätzen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 festzusetzen. 3§ 4 Abs. 5 Satz 2 und 3 und § 4a sind anzuwenden.

(2) (aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften G. v. 29. August 2008 BGBl. I S. 1793; BGBl. 2022 I S. 14 m.W.v. 1. Januar 2022

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Frühere Fassungen von § 4b Atomgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
vom 29.08.2008 BGBl. I S. 1793

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4b Atomgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4b AtG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 AtG
... Rechtsverordnung können Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 3 bis 7 und 9 zugelassen werden, soweit wegen der Menge oder Beschaffenheit der Kernbrennstoffe oder ...
§ 21 AtG Kosten (vom 05.06.2021)
... nach den §§ 4, 6, 7, 7a, 9, 9a und 9b; 2. für Festsetzungen nach § 4b Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 1 Satz 2, für Entscheidungen nach § 9b Abs. 3 Satz 2, für ...
§ 46 AtG Ordnungswidrigkeiten (vom 16.07.2021)
... oder nicht rechtzeitig erteilt, 1a. Kernmaterialien befördert, ohne die nach § 4b Abs. 1 Satz 1 oder 2 erforderliche Deckungsvorsorge nachgewiesen zu haben, 2. Anlagen zur Erzeugung oder ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz (AtSKostV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1457; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
§ 2 AtSKostV Höhe der Gebühren (vom 05.06.2021)
... nach § 9 des Atomgesetzes 50 bis 100.000 Euro; 4. für Festsetzungen nach § 4b Abs. 1 Satz 2 des Atomgesetzes und § 13 Abs. 1 Satz 2 des Atomgesetzes, für Entscheidungen nach § 9b Abs. 3 Satz 2 ...

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
§ 28 StrlSchG Genehmigungsfreie Beförderung (vom 01.01.2022)
... Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen nach § 4b des Atomgesetzes zu erbringen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
G. v. 29.08.2008 BGBl. I S. 1793; BGBl. 2022 I S. 14
Artikel 1 AtomHaftÄndG Änderung des Atomgesetzes
... der Versicherung oder der sonstigen finanziellen Sicherheit" eingefügt. 4. § 4b Abs. 2 wird aufgehoben. 5. In § 7 Abs. 1c Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „Satz 3" ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Artikel 2 StrlSchGEG Änderung des Strahlenschutzgesetzes (vom 05.06.2021)
... Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen nach § 4b des Atomgesetzes zu erbringen hat." 2. (aufgehoben) 3. § 114 ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
§ 17 StrlSchV Genehmigungsfreie Beförderung (vom 30.07.2016)
... Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen nach § 4b Abs. 1 des Atomgesetzes zu erbringen hat, die Kernmaterialien zur Beförderung oder ...


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