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Zitierungen von § 21c Atomgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21c AtG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Standortauswahlgesetz (StandAG)
Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 32 StandAG Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit (vom 01.01.2021)
... entscheidet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. § 21c des Atomgesetzes gilt für Umlagen nach § 28 entsprechend. (3) Die Umlageforderung wird einen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2510
Artikel 2 UAGuaÄndG Änderung des Atomgesetzes
... Vertrag vereinbart" eingefügt. 2. Nach § 21b wird folgender § 21c eingefügt: „§ 21c Öffentlich-rechtlicher Vertrag Zur ... 2. Nach § 21b wird folgender § 21c eingefügt: „ § 21c Öffentlich-rechtlicher Vertrag Zur Ablösung der nach den §§ 21a ...