Zitierungen von § 27 Atomgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 AtG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 AtG Haftung in anderen Fällen (vom 01.01.2022)
... Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden nach den §§ 27 bis 30, 31 Abs. 3, § 32 Abs. 1, 4 und 5 und § 33 zu ersetzen. Die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
§ 69 StrlSchG Strahlenschutzverantwortlicher (vom 05.06.2021)
... ist, wer 1. einer Genehmigung nach § 10, § 12 Absatz 1, § 25 oder § 27 , einer Genehmigung nach den §§ 4, 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes, der Planfeststellung ...
§ 176 StrlSchG Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
... die Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden nach den §§ 25 bis 40 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
G. v. 29.08.2008 BGBl. I S. 1793; BGBl. 2022 I S. 14
Artikel 1 AtomHaftÄndG Änderung des Atomgesetzes
... 1 Satz 2 wird das Wort „einen" durch das Wort „einem" ersetzt. 12. § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten ... Wort „einem" ersetzt. 12. § 27 wird wie folgt gefasst: „ § 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten Hat bei Entstehung des nuklearen Schadens ...


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