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Zitierungen von § 7b Gesetz über die Preisstatistik

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7b PreisStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PreisStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PreisStatG (vom 29.12.2022)
... S. 1). (1a) Soweit elektronische Aufzeichnungen von Transaktionen nach § 7b Absatz 3 angefordert werden, sind zu dem Zweck der Berechnung der in Absatz 1 genannten Preise und zum ...
§ 7c PreisStatG (vom 04.03.2021)
... nach § 7b Absatz 2 abgerufenen Daten sowie die nach § 7b Absatz 3 übermittelten Aufzeichnungen dürfen ... nach § 7b Absatz 2 abgerufenen Daten sowie die nach § 7b Absatz 3 übermittelten Aufzeichnungen dürfen auch für andere als die Zwecke dieses Gesetzes ...
§ 8 PreisStatG (vom 13.12.2019)
... Wohnimmobilien vierteljährlich. (7) Die allgemein zugänglichen Daten nach § 7b Absatz 2 dürfen in der Periodizität abgerufen werden, die erforderlich ist, um die ... abzubilden. (8) Die elektronischen Aufzeichnungen von Transaktionen nach § 7b Absatz 3 dürfen in der Periodizität angefordert werden, die erforderlich ist, um die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 13
Artikel 3 GWStatGEG Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
...  § 7b Absatz 6 des Gesetzes über die Preisstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 720-9, veröffentlichten bereinigten ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2117
Artikel 1 PreisStatGÄndG Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... waren, sowie 4. die Kennzeichnung der jeweiligen Statistik." 7. § 7b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „§ ... Wohnimmobilien vierteljährlich. (7) Die allgemein zugänglichen Daten nach § 7b Absatz 2 dürfen in der Periodizität abgerufen werden, die erforderlich ist, um die ... abzubilden. (8) Die elektronischen Aufzeichnungen von Transaktionen nach § 7b Absatz 3 dürfen in der Periodizität angefordert werden, die erforderlich ist, um die ...

Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2727
Artikel 4 StatRegGÄndG Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... eingefügt: „(1a) Soweit elektronische Aufzeichnungen von Transaktionen nach § 7b Absatz 3 angefordert werden, sind zu dem Zweck der Berechnung der in Absatz 1 genannten Preise und zum ... eingefügt: „(1a) § 3 Absatz 1a gilt entsprechend." 3. § 7b wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 ...

Gesetz zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze
G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266
Artikel 9 HdlDlStatGEG Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
...  § 7b des Gesetzes über die Preisstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 720-9, veröffentlichten bereinigten ... ist, wird folgender § 7c eingefügt: „§ 7c Die nach § 7b Absatz 2 abgerufenen Daten sowie die nach § 7b Absatz 3 übermittelten Aufzeichnungen dürfen ... „§ 7c Die nach § 7b Absatz 2 abgerufenen Daten sowie die nach § 7b Absatz 3 übermittelten Aufzeichnungen dürfen auch für andere als die Zwecke dieses Gesetzes ...
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