... höchstens jedoch wöchentlich." 9. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Die Bundesregierung wird ermächtigt, ... 9. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „ § 8a Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung ...