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Zitierungen von § 4 Gesetz über die Preisstatistik

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PreisStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PreisStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7b PreisStatG (vom 23.01.2024)
... sind, besteht im Kalenderjahr der Betriebseröffnung abweichend von § 3 Absatz 2 Satz 1, § 4 Absatz 2 Satz 1 und § 5 Absatz 2 keine Auskunftspflicht. In den beiden folgenden Kalenderjahren ...
§ 8 PreisStatG (vom 13.12.2019)
... Die Erhebungen nach den §§ 3 bis 7 finden, soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen, monatlich statt. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG)
G. v. 05.05.1998 BGBl. I S. 869; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
§ 9 HBauStatG Verwendung von Merkmalen
... für die Auswahl geeigneter zu Befragender für die Statistik der Baupreise nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Preisstatistik verwendet ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1400
Artikel 12 BükrEG Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... besteht im Kalenderjahr der Betriebseröffnung abweichend von § 3 Absatz 2 Satz 1, § 4 Absatz 2 Satz 1 und § 5 Absatz 2 keine Auskunftspflicht. In den beiden folgenden ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2117
Artikel 1 PreisStatGÄndG Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... Behörden und Einrichtungen ab." 3. In § 4 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „14.000" durch die Angabe „22.000" ersetzt. 4. ... folgt gefasst: „§ 8 (1) Die Erhebungen nach den §§ 3 bis 7 finden, soweit die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen, monatlich statt. ...

Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2727
Artikel 4 StatRegGÄndG Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... verkauften Mengen zu übermitteln. § 7c bleibt unberührt." 2. Nach § 4 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) § 3 Absatz 1a gilt ...

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 71 2. BRBG Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... Angabe „25.000" durch die Angabe „34.000" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „10.000" durch die Angabe „14.000" ...

Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 20 MEG II Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... besteht im Kalenderjahr der Betriebseröffnung abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 2 Satz 1 und § 5 Abs. 2 keine Auskunftspflicht. In den beiden folgenden Kalenderjahren ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Statistikanpassungsverordnung (StatAV)
V. v. 26.03.1991 BGBl. I S. 846; aufgehoben durch Artikel 52 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 1 StatAV Gesetz über die Preisstatistik
... 34.000 Auskunftspflichtigen durchgeführt." 2. Abweichend von § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes gilt: "Die Erhebungen werden bei höchstens ...