Bekanntmachung - Gedenkmünze „Nationalparke Wattenmeer" (GMünzeWattenmeer k.a.Abk.)

B. v. 21.03.2004 BGBl. I S. 473
Geltung ab 01.04.2004; FNA: 692-1-14 Ausprägung von Euro-Münzen
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung der Nationalparke Wattenmeer eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 2.100.000 Stück, darunter 300.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze. Die Münze wird ab dem 3. Juni 2004 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt die nordwestdeutsche Küstenlinie in Kombination mit einem Vogelzug. Der Übergang von Land zu Meer ist visuell gut dargestellt, die Dynamik der Nationalparke wird durch die ziehenden Gänse symbolisiert. Die geographische Gestaltung des Wattenmeers mit den Nationalparkgrenzen zeichnet sich durch eine große Klarheit aus.

Die Wertseite trägt einen Adler, zwölf Sterne, den Nennwert „10 EURO", die Umschrift „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Jahreszahl 2004 und das Münzzeichen „J" der Hamburgischen Münze.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„MEERESGRUND TRIFFT HORIZONT..".

Der Entwurf der Münze stammt von Dietrich Dorfstecher, Berlin.

Abbildung von Bild- und Wertseite Gedenkmünze "Nationalparke Wattenmeer" (BGBl. I 2004 S. 473)




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed