§ 34 - Bundesleistungsgesetz (BLG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 27.09.1961 BGBl. I S. 1769, 1920; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 54-1 Wehrleistungsrecht
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§ 34


§ 34 wird in 10 Vorschriften zitiert

(1) Nach diesem Gesetz begründete Zahlungsansprüche verjähren in vier Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Die §§ 202 bis 225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten sinngemäß; der Klageerhebung (§ 209 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) steht die Stellung des Antrags bei der Anforderungsbehörde gleich.

(2) Auf die Verjährung anderer nach diesem Gesetz begründeter Ansprüche sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden.

(3) Die Vorschriften über den Verlust von Ansprüchen nach Artikel 8 Abs. 6 des Finanzvertrags sowie nach Artikel 6 und 7 des Gesetzes vom 18. August 1961 zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen (Bundesgesetzbl. II S. 1183) bleiben unberührt.

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Zitierungen von § 34 Bundesleistungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 BLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 81 BLG
... 77 gelten die Vorschriften des § 23 Abs. 4, der §§ 29, 32 Abs. 2, der §§ 34 , 50, 52 bis 59, 60 Abs. 1 und der §§ 61 bis 65. § 49 gilt mit der Maßgabe, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3681; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 167
§ 11 EnSiG Entschädigung; Verordnungsermächtigung (vom 01.12.2022)
... über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte nach den Grundsätzen der §§ 34 , 49 bis 63 und 65 des Bundesleistungsgesetzes zu erlassen. Dabei treten an die Stelle ...

Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG)
Artikel 1 G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 16 ESVG Entschädigung, Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung
... sowie die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte nach den Grundsätzen der §§ 34 , 50 bis 63 und 65 des Bundesleistungsgesetzes zu erlassen. Dabei treten an die Stelle ...

Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw)
G. v. 12.08.1965 BGBl. I S. 796; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
§ 20 UZwGBw Entschädigung bei Sperrung sonstiger Örtlichkeiten
... die Vorschriften des § 23 Abs. 4, des § 29, des § 32 Abs. 2 und der §§ 34 , 49, 58, 61, 62, 64 und 65 des Bundesleistungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ...

Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG)
G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1865; zuletzt geändert durch Artikel 40 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 9 VerkLG Entschädigung (vom 13.08.2013)
... der Entschädigung und die Verjährung von Ansprüchen sind die §§ 34 , 49 bis 65 des Bundesleistungsgesetzes entsprechend ...

Verkehrssicherstellungsgesetz
neugefasst durch B. v. 08.10.1968 BGBl. I S. 1082; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 23 VerkSiG Entschädigungen
... und die Verjährung von Ansprüchen nach den Absätzen 1 und 2 sind die §§ 34 , 49 bis 63 und 65 des Bundesleistungsgesetzes entsprechend anzuwenden. Dabei treten an die Stelle ...

Wassersicherstellungsgesetz
G. v. 24.08.1965 BGBl. I S. 1225, 1817; zuletzt geändert durch Artikel 251 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 19 WasSiG Entschädigung
... Entschädigung und die Verjährung eines Anspruchs nach Absatz 1 sind die §§ 34 , 49 bis 63 und 65 des Bundesleistungsgesetzes entsprechend anzuwenden. Dabei tritt an die Stelle ...

Wirtschaftssicherstellungsgesetz
neugefasst durch B. v. 03.10.1968 BGBl. I S. 1069; zuletzt geändert durch Artikel 262 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 15 WiSiG Entschädigung
... Entschädigung und die Verjährung eines Anspruchs nach Absatz 1 sind die §§ 34 , 49 bis 63 und 65 des Bundesleistungsgesetzes entsprechend anzuwenden. Dabei treten an die Stelle ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG)
neugefasst durch B. v. 27.08.1990 BGBl. I S. 1802; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772
§ 17 ESG Entschädigung
... Entschädigung und die Verjährung eines Anspruchs nach Absatz 1 sind die §§ 34 , 49 bis 63 und 65 des Bundesleistungsgesetzes entsprechend anzuwenden. Dabei treten an die Stelle ...

Ernährungsvorsorgegesetz (EVG)
G. v. 20.08.1990 BGBl. I S. 1766; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772
§ 10 EVG Entschädigung
... die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte nach den Grundsätzen der §§ 34 , 50 bis 63 und 65 des Bundesleistungsgesetzes zu erlassen. Dabei treten an die Stelle der ...


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