Auf Antrag des Bedarfsträgers hat die Anforderungsbehörde die sofortige Vollziehung des Leistungsbescheids anzuordnen. In diesem Fall kann die Widerspruchsbehörde die Vollziehung nicht aussetzen.
§ 81 BLG ... der Anforderung gelten die Vorschriften der §§ 35, 36 Abs. 1 bis 2, der §§ 37, 39 , 40, 44, 46 und 47. (2) Für die Entschädigung nach §§ 76 und 78 ...