Zitierungen von § 23 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOMitbestEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 WOMitbestEG Ungültige Wahlvorschläge (vom 02.09.2015)
... nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind; 3. die nicht die in § 23 Absatz 1 Nummer 10 und 11 bezeichnete Zahl von Bewerbern enthalten; 4. der ...
§ 29 WOMitbestEG Nachfrist für Wahlvorschläge
... stattfindet. (3) Für Bekanntmachungen nach den Absätzen 1 und 2 ist § 23 Abs. 3 bis 5 entsprechend ...
§ 30 WOMitbestEG Bekanntmachung der Wahlvorschläge
... Betriebswahlvorstand macht die Wahlvorschläge, nach Wahlgängen getrennt, bekannt; § 23 Abs. 4 und 5 ist entsprechend ...
§ 32 WOMitbestEG Wahlausschreiben (vom 02.09.2015)
...  Für die Bekanntmachung des Wahlausschreibens ist § 23 Abs. 4 und 5 entsprechend ...
§ 47 WOMitbestEG Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
... die Bekanntmachung und übersendet sie den Betriebswahlvorständen. § 23 Abs. 4 und 5 ist ...
§ 51 WOMitbestEG Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten
... Betriebswahlvorstands. Für die Bekanntmachung des Wahlausschreibens ist § 23 Abs. 4 und 5 entsprechend ...
§ 55 WOMitbestEG Nachfrist für Wahlvorschläge
... stattfindet. (3) Für Bekanntmachungen nach den Absätzen 1 und 2 ist § 23 Abs. 4 und 5 entsprechend ...
§ 83 WOMitbestEG Abberufungsausschreiben, Wählerliste
... die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens sind § 13 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 sowie § 23 Abs. 3 bis 5 entsprechend anzuwenden. (3) In jedem Betrieb wird für die ...
§ 92 WOMitbestEG Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen (vom 02.09.2015)
... Die Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 muss in Seebetrieben auch folgende Angaben enthalten: 1. dass die Einsichtnahme ... eine solche nicht besteht, vom Kapitän bekannt gemacht werden. (2) Die in § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 und in § 24 Abs. 2 bezeichnete Frist für die Einreichung von ... die Einreichung von Wahlvorschlägen wird auf 13 Wochen verlängert. (3) § 23 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 ist in Seebetrieben nicht anzuwenden; § 23 Abs. 3 Satz 1 gilt ... (3) § 23 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 ist in Seebetrieben nicht anzuwenden; § 23 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend; § 90 Abs. 4 ist anzuwenden. (4) Die in ... Für die Bekanntmachung der Wahlvorschläge in Seebetrieben gilt § 23 Abs. 3 Satz 1 entsprechend und § 90 Abs. 4 ist ...
§ 93 WOMitbestEG Wahlausschreiben im Seebetrieb
... des Wahlausschreibens in Seebetrieben ist § 32 Abs. 2 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; § 23 Abs. 5 und § 90 Abs. 4 sind ...
§ 96 WOMitbestEG Wahlausschreiben in Seebetrieben
...  11. die Anschrift des Hauptwahlvorstands. (2) § 23 Abs. 5, § 32 Abs. 2 Satz 1 und § 90 Abs. 4 sind entsprechend ...
§ 105 WOMitbestEG Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen (vom 02.09.2015)
... von § 11 Abs. 1 Satz 1 soll der Hauptwahlvorstand die in den §§ 11 und 23 bezeichneten Bekanntmachungen 22 Wochen vor dem voraussichtlichen Beginn der Amtszeit der zu ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 1 MitbestRÄndV Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
... aufgehoben. b) Die Nummern 2 bis 8 werden die Nummern 1 bis 7. 7. § 23 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2 werden die folgenden ... wird Nummer 15. 8. In § 28 Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „§ 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Nummer 10 und ... Wörter „§ 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Nummer 10 und 11" ersetzt. 9. § 32 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt ... 10i Absatz 3" ersetzt. 42. In § 92 Absatz 2 wird die Angabe „§ 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7" ... 2 wird die Angabe „§ 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7" ersetzt. 43. § 98 wird wie folgt geändert: ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed