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Zitierungen von § 33 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOMitbestEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 WOMitbestEG Stimmabgabe, Wahlvorgang
... Stimmzettel sollen die Angabe enthalten, wie viele Bewerber der Wähler ankreuzen kann. § 33 Abs. 2 Satz 3 und 4 und Abs. 3 ist anzuwenden. (3) Der Wähler kennzeichnet die ... angekreuzt werden, als in dem Wahlgang Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind. § 33 Abs. 4 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (4) Ungültig sind Stimmzettel,  ...
§ 42a WOMitbestEG Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen (vom 02.09.2015)
... In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 33 und in einem Wahlgang nach § 37 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ...
§ 42b WOMitbestEG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung (vom 02.09.2015)
... Unternehmen sind im Fall der Gesamterfüllung in einem Wahlgang nach § 33 und in einem Wahlgang nach § 37 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ...
§ 42c WOMitbestEG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (vom 02.09.2015)
... nach § 5a des Gesetzes bei der Wahl eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 33 und in einem Wahlgang nach § 37 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ... nach § 5a des Gesetzes bei der Wahl nicht eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 33 und in einem Wahlgang nach § 37 nur diejenigen Bewerber als Aufsichtsratsmitglieder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 1 MitbestRÄndV Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
... wird;". b) Die bisherige Nummer 7 wird Nummer 11. 10. In § 33 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 15 und 16" durch die ... (1) In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 33 und in einem Wahlgang nach § 37 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ... Unternehmen sind im Fall der Gesamterfüllung in einem Wahlgang nach § 33 und in einem Wahlgang nach § 37 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ... nach § 5a des Gesetzes bei der Wahl eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 33 und in einem Wahlgang nach § 37 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder ... nach § 5a des Gesetzes bei der Wahl nicht eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 33 und in einem Wahlgang nach § 37 nur diejenigen Bewerber als Aufsichtsratsmitglieder ...