Zitierungen von § 36 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOMitbestEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42c WOMitbestEG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (vom 02.09.2015)
... Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung die Höchstzahlen nach § 36 der Größe nach auf die Bewerber verteilt und die Zahlen der auf die einzelnen Bewerber ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 1 MitbestRÄndV Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
... gefasst: „§ 16 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 36 wird wie folgt gefasst: „§ 36 Verteilung der Stimmenzahlen".  ... b) Die Angabe zu § 36 wird wie folgt gefasst: „§ 36 Verteilung der Stimmenzahlen". c) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt ... aufgehoben. b) Die Nummern 2 bis 6 werden die Nummern 1 bis 5. 13. § 36 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 36 Verteilung der Stimmenzahlen". b) Die Absätze 1 und 2 werden durch folgenden ... Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung die Höchstzahlen nach § 36 der Größe nach auf die Bewerber verteilt und die Zahlen der auf die einzelnen Bewerber ...


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