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Zitierungen von § 71 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOMitbestEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 74 WOMitbestEG Öffentliche Stimmauszählung (vom 02.09.2015)
... für jeden Wahlgang gesondert die auf jeden Bewerber entfallenden Stimmen zusammen. § 71 Abs. 3 ist anzuwenden. Ist auf einem Stimmzettel ein Bewerber mehrfach angekreuzt, so zählt ...
§ 87 WOMitbestEG Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (vom 02.09.2015)
... 15, 19, 21 und 70 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 sowie die §§ 71 , 77 und 84 Abs. 2 und 3 entsprechend ...
§ 97 WOMitbestEG Stimmabgabe der Arbeitnehmer von Seebetrieben
... gelegt. (5) Die Vorschriften über die Auszählung der Stimmen (§§ 71 und 74) sind auf die Arbeitnehmer der Seebetriebe mit folgender Maßgabe entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 1 MitbestRÄndV Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
... 15 und 16" durch die Angabe „ist § 15"ersetzt. 26. § 71 Absatz 4 wird aufgehoben. 27. § 72 wird wie folgt geändert: a) ...
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