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Zitierungen von § 72 Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 WOMitbestEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOMitbestEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 75c WOMitbestEG Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (vom 02.09.2015)
... Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung die Höchstzahlen nach § 72 der Größe nach auf die Bewerber verteilt und die Zahlen der auf die einzelnen Bewerber ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 1 MitbestRÄndV Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
... Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung". f) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Verteilung der Stimmenzahlen".  ... f) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst: „§ 72 Verteilung der Stimmenzahlen". g) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt ... § 15"ersetzt. 26. § 71 Absatz 4 wird aufgehoben. 27. § 72 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 72 Verteilung der Stimmenzahlen". b) Absatz 4 wird aufgehoben. 28. § ... Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung die Höchstzahlen nach § 72 der Größe nach auf die Bewerber verteilt und die Zahlen der auf die einzelnen Bewerber ...