interne Verweise§ 98 WOMitbestEG Wahlniederschrift (vom 02.09.2015) ... Für die Wahlniederschrift ist § 76 nicht anzuwenden. Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, stellt der Hauptwahlvorstand in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 1 MitbestRÄndV Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz ... Wahlniederschrift, Benachrichtigungen". i) Vor der Angabe zu § 76 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 75a Ermittlung der ... der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen". 31. Dem § 76 werden die folgenden §§ 75a bis 75c vorangestellt: „§ 75a ... aufgeführte Ersatzmitglied des Aufsichtsrats gewählt." 32. § 76 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wie folgt ...
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