Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2006 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (AATV)

Artikel 1 V. v. 02.01.1978 BGBl. I S. 26; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 20.12.2006 BGBl. I S. 3450
Geltung ab 04.01.1978; FNA: 2121-51-3 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 3 (weggefallen)


§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 3 AATV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AATV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AATV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV)
V. v. 10.11.1987 BGBl. I S. 2370; zuletzt geändert durch Artikel 2c G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
§ 13 AM-HandelsV Inkrafttreten
... Verordnung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 3 der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren ...


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