I. - Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 24.01.1991 BGBl. I S. 530
Geltung ab 23.01.1991; FNA: 1103-4-8 Bundesregierung

I.



Dem Bundesministerium für Gesundheit werden übertragen:

-
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin,

-
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Gesundheit und Krankenversicherung.



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