§ 1 - Verordnung über den Wert der Sachbezüge in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 1991 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (SachBezV BG k.a.Abk.)

V. v. 17.12.1990 BGBl. I S. 2914
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 860-4-1-3-1 Sozialgesetzbuch

§ 1



Die Sachbezugsverordnung 1991 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1642) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2913), gilt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet mit den in den §§ 2 und 3 genannten Maßgaben.



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